Datenschutz
Datenschutz/Impressum
Datenschutzordnung des Fördervereins Freibad Ulitzhörn
Präambel
Der Förderverein Freibad
Ulitzhörn e.V. verarbeitet personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der
Vereinsverwaltung, der Organisation des Vereinsbetriebs, der
Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der
EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße
zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten
innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende
Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet
personenbezogene Daten von Mitgliedern nicht automatisiert in einem
Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden
personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht. In all diesen Fällen ist die
EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese
Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten
verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet
die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von
betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein
Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des
Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden
Daten der Mitglieder: Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer,
Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung,
ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und
E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden nur Namen in Aushängen und
in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Die Veröffentlichung von
Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden,
erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten
Personen.
3. Auf der Internetseite des
Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Vorname, Nachname,
Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB.
Er stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30
DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt
werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen
Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern
oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die
jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten
personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten
von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden,
wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten,
in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum
Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche
Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied
glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder
gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer
Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen),
stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und
Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das
Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass
diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung
vernichtet werden.
§ 6 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B.
Mitglieder des Vorstands), sind auf den vertraulichen Umgang mit
personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 7 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel
weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen
Datenschutzbeauftragten zu benennen.
§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält
zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von
Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit.
Änderungen dürfen ausschließlich durch den Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit,
den Ressortleiter Allgemeine Verwaltung und den Administrator vorgenommen
werden.
2. Der Ressortleiter
Öffentlichkeitsarbeit ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im
Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Abteilungen, Gruppen und
Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B.
Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters
Öffentlichkeitsarbeit. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die
Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen
gegenüber der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit weisungsbefugt ist. Bei
Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen
des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die
Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die
Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
§ 9 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten
verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist
untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine
datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung
können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind,
geahndet werden.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung
wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am18.09.2018 beschlossen und tritt
mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.